Präsident Ilham Aliyev hat neue Änderungen am Mediengesetz unterzeichnet und damit die Einschränkungen der Pressefreiheit in Aserbaidschan weiter verschärft. Die neuen Ergänzungen und Änderungen betreffen die Registrierung von Medienunternehmen, ihren Tätigkeitsbereich, Nachrichtenagenturen sowie ausländische Medienvertreter – und führen neue administrative Anforderungen und Einschränkungen ein.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Mediennamen dürfen nicht identisch oder ähnlich zu bereits bestehenden Medien sein und dürfen keine Ausdrücke enthalten, die gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder Ethik verstoßen (Artikel 62.6).
• Die Anforderungen an das Medienregister werden verschärft – Printmedien, die nicht im Register eingetragen sind, dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Manat.
• Nachrichtenagenturen müssen nun Verträge mit mindestens 20 Medienorganisationen vorweisen und mindestens fünf in ausländischen Staaten akkreditierte Journalisten beschäftigen.
• Die Tätigkeit ausländischer Medien in Aserbaidschan wird zusätzlichen Einschränkungen unterworfen.
• Das Gesetz enthält außerdem neue allgemeine Verpflichtungen zur Verhinderung der Verbreitung falscher Informationen in den Medien.
Kritiker sehen in diesen Änderungen den Versuch, die freie und kritische Presse im Land weiter zu unterdrücken. Das ursprüngliche Gesetz wurde erstmals 2021 verabschiedet und war sowohl von lokalen als auch internationalen Journalistenorganisationen stark kritisiert worden. Die aktuellen Verschärfungen haben diese Kritik noch verstärkt.
Derzeit befinden sich in Aserbaidschan rund 29 Journalisten in Haft. Die meisten von ihnen gelten als inhaftiert wegen ihrer kritischen oder investigativen Berichterstattung. Vor diesem Hintergrund wird die weitere Verschärfung der Gesetzgebung von Beobachtern als Teil einer systematischen und gezielten Kampagne gegen die Pressefreiheit gewertet.