Am 14. Juli hat das aserbaidschanische Parlament wichtige Änderungen am „Gesetz über Medien“ verabschiedet. Die neuen Regelungen zielen vor allem auf eine strengere Kontrolle der Aktivitäten ausländischer Medienorganisationen und ihrer Vertretungen in Aserbaidschan ab.
Neue Anforderungen an ausländische Medien
Laut den Änderungen müssen ausländische Medienorganisationen, die in Aserbaidschan Zweigstellen oder Vertretungen unterhalten, innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer staatlichen Registrierung in das Medienregister eingetragen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift oder im Falle einer Streichung aus dem Register wird die Tätigkeit der betreffenden Organisationen eingestellt und der Zugang zu ihren Webseiten eingeschränkt.
Darüber hinaus werden ausländische Journalisten und die in Vertretungen tätigen Mitarbeiter nicht in das Medienregister aufgenommen.
Neue Strafen und Einschränkungen
Auch die finanziellen Sanktionen bei Gesetzesverstößen wurden verschärft:
• Natürliche Personen: 500–1000 Manat,
• Amts- bzw. Funktionsträger: 1500–2500 Manat,
• Juristische Personen: 3000–5000 Manat.
Printprodukte, die ohne Eintragung im Register verbreitet werden, können zu diesen Strafen führen.
Zudem enthält das Gesetz neue Anforderungen:
• Die Namen von Medienunternehmen müssen mit öffentlichen Normen, Moral und Ethik im Einklang stehen,
• Irreführende Begriffe sind zu vermeiden,
• Die Verbreitung falscher Informationen wird verboten.
Strengere Bedingungen für Nachrichtenagenturen
Auch Nachrichtenagenturen werden durch das Gesetz mit zusätzlichen Pflichten belegt. So muss jede Agentur:
• Verträge mit mindestens 20 Medienunternehmen vorweisen,
• Über mindestens fünf akkreditierte Journalisten in fünf verschiedenen Ländern verfügen.
Agenturen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können in ihrer Tätigkeit eingeschränkt oder aus dem Medienregister gestrichen werden.
Kritik und internationale Reaktionen
Unabhängige Journalist*innen und Medienorganisationen kritisieren die neuen Regelungen als Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Sie haben sich an das Verfassungsgericht gewandt und argumentieren, dass das Gesetz weder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention noch mit der aserbaidschanischen Verfassung vereinbar sei.
Auch das Komitee zum Schutz von Journalisten und der Ministerrat des Europarates äußerten Kritik. Bereits im Dezember 2023 hatte der Europarat in einer Resolution die Regierung Aserbaidschans dazu aufgerufen, das Mediengesetz an europäische Standards anzupassen. Die Regierung hat auf diesen Aufruf bisher nicht reagiert.
Zur Erinnerung: Das derzeit gültige Mediengesetz trat am 8. Februar 2022 in Kraft.