Das Ministerkomitee des Europarats hat nach seiner Sitzung vom 15. bis 17. September die Ergebnisse zu seiner Überwachung der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) veröffentlicht. Insgesamt wurden 45 Entscheidungen zu 22 Mitgliedstaaten getroffen – darunter auch mehrere zu Aserbaidschan.
Besonders hervorgehoben wurden die Fälle „Mammadli gegen Aserbaidschan“ sowie „Mahmudov und Agazade gegen Aserbaidschan“, in denen das Komitee Zwischenbeschlüsse verabschiedet hat.
Das Ministerkomitee äußerte ernsthafte Besorgnis über die zunehmende Zahl von Inhaftierungen von Journalisten und Medienvertretern in Aserbaidschan. Die Situation der Pressefreiheit habe sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert und bleibe daher ein zentrales Thema auf der Agenda des Europarats.
In dem Bericht wird betont, dass die aserbaidschanischen Behörden verpflichtet sind, die Urteile des EGMR vollständig umzusetzen. Eine Nichtumsetzung stelle eine Verletzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen dar, die Aserbaidschan als Mitglied des Europarats eingegangen ist.
Vertreter des Europarats forderten die Regierung in Baku auf, unverzüglich Maßnahmen gegen den Druck auf Medienschaffende, gegen willkürliche Festnahmen sowie gegen Einschränkungen der Medienfreiheit zu ergreifen. Zudem müsse die Umsetzung der EGMR-Urteile mit rechtlichen Reformen einhergehen.
Der Fall „Mammadli gegen Aserbaidschan“ betrifft Einschränkungen gegenüber zivilgesellschaftlichen Aktivisten, während es im Verfahren „Mahmudov und Agazade gegen Aserbaidschan“ um Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit geht. Beide Verfahren stehen seit Jahren unter der besonderen Kontrolle des Europarats.